ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass sich einige Förderregularien gegenüber Eurostars 2 geändert haben. Insbesondere sind Universitäten und Forschungseinrichtungen nicht mehr förderfähig, wenn kein deutsches KMU beteiligt ist. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Dokumenten in unserem Downloadcenter.
Die Förderung der deutschen Projektteilnehmer erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es handelt sich hierbei um eine Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung). Wir weisen darauf hin, dass diese Förderung als Subvention gilt und somit unter das Subventionsgesetz nach §264 des Strafgesetzbuchs fällt.
Ist eine hundertprozentige Eigenfinanzierung notwendig, müssen die jeweiligen Partner unmittelbar nach Einreichungsfrist eine Eigenfinanzierungserklärung einreichen.
Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €. KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass Hochschulen und Universitätskliniken eine mögliche Projektpauschale bereits bei der Kalkulation für den Eurostars-Antrag unter Gemeinkosten angeben. Sie sind Teil der maximalen Gesamtfördersumme.
Nationale Förderkonditionen in anderen Mitgliedsstaaten finden Sie auf der internationalen Eurostars-Webseite.
Zur Kalkulation Ihres Budgets orientieren Sie sich bitte an den Fördermodalitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie können in der nationalen Antragstellung nur die Kosten bzw. Ausgaben geltend machen, die Sie vorab bereits im Eurostars-Antrag beantragt haben. Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kosten bis zur Erstellung eines Prototyps (TRL 6). Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrategien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messepräsentationen, Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: