Teilnahmevoraussetzungen

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland (s. Förderung).

Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:

  • Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
  • KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
  • Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden

Die wirtschaftliche Verwertung der verschiedenen Partner muss klar erkennbar und im Eurostars-Antrag entsprechend dargestellt sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse verpflichtet.

Wichtiger Hinweis für KMU:
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, den Eigenanteil von 50% des Projektbudgets aufbringen zu können, wird die Bonität Ihres Unternehmens überprüft. Eine erste Prüfung erfolgt bereits kurz nach Einreichung des Eurostars-Antrags. Hierfür wird der Bonitätsindex der Creditreform aller antragstellenden deutschen KMU eingeholt, gegebenenfalls müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, die die Bonität der Unternehmen belegen.

Ethische Aspekte sind ein wesentlicher Bestandteil der Antragsbegutachtung. Hierunter fallen nicht nur Fragestellungen der Medizin- oder Bioethik, sondern beispielsweise auch solche aus dem Bereich Datenschutz und Dual Use. Werden die Ethikaspekte bei Antragstellung nicht ausreichend adressiert, kann dies den Start Ihres Projektes verzögern oder bei laufenden Projekten zu einem vorzeitigen Stopp führen.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen um Fragen zu den genannten oder weiteren Aspekten der Antragstellung klären zu können!


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