Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland (s. Förderung).
Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:
Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar und im Eurostars-Antrag entsprechend darstellt sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse verpflichtet.
Ethische Aspekte sind ein wesentlicher Bestandteil der Antragsbegutachtung. Hierunter fallen nicht nur Fragestellungen der Medizin- oder Bioethik, sondern beispielsweise auch solche aus dem Bereich Datenschutz und Dual Use.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projektstart verzögert werden kann, wenn Sie die Ethikaspekte nicht von vornherein ausreichend berücksichtigen. Ebenso kann eine nicht hinreichende Umsetzung aller Ethik-Anforderungen zum vorzeitigen Stopp Ihres Projektes führen. Adressieren Sie daher dieses Thema hinreichend in Ihrem Eurostars-Antrag.